Empfehlungen zur Progesterongabe (z.B. vaginale Progesteronkapseln) für die Primär- und Sekundärprophylaxe einer Frühgeburt finden sich schon seit längerem in verschiedenen Leitlinien. Hierzu zählen die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) [1] sowie die der International Federation of Gynecology and Obstetrics (FIGO) [2] – zudem werden diese Empfehlungen auch im Praxisalltag gelebt. Aufgrund von Studienerkenntnissen wurde für das Thema Abort die britische Leitlinie des National Institute for Health and Care Excellence (NICE) [3] im November 2021 aktualisiert. Kurz danach, im Mai 2022, hat auch die DGGG ihre Leitlinie zum „Wiederholten Spontanabort“ angepasst und ebenfalls eine Empfehlung von Progesteron zur Prophylaxe des drohenden Abortes ausgesprochen [4]. Seit Februar 2023 spricht sich auch die entsprechende Leitlinie der European Society of Human Reproduction and Embryology (ESHRE) für eine vaginale Progesterongabe aus, um das Risiko wiederholter Aborte zu reduzieren [5].
Eine uneingeschränkte Prophylaxe mit Progesteron während der gesamten Schwangerschaft empfehlen die Leitlinien jedoch nicht. Vielmehr gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Werden alle Indikationen betrachtet, in denen Progesteron einen prophylaktischen Nutzen aufweisen kann, werden schnell Unterschiede in der Symptomatik, Anamnese, Dosis oder Anwendungsdauer sichtbar. Hinzu kommt die Frage der Verordnungsfähigkeit: Kassenrezept oder Selbstzahlerrezept bzw. Privatrezept?
Die produktneutrale Übersicht „Progesteron in der Schwangerschaft“ gibt Antworten. Sie bietet Ihnen einen Überblick zur leitliniengerechten Anwendung von Progesteron in den Indikationen Prävention Frühgeburt, Abortprophylaxe und Lutealphasenunterstützung. Letztere ist insbesondere für Ihre schwangeren Patientinnen relevant, die nach einer assistierten Reproduktionstherapie (ART) von Ihnen weiterbetreut werden.