Fiktive Zulassungen
Hier finden Sie regionale Materialien wie das KV-Booklet, Arzneimittel- und Prüfvereinbarungen.
Seit 1978 dürfen neue Arzneimittel ohne Zulassung nicht in den Verkehr gebracht werden. Medikamente, die damals bereits im Verkehr waren, müssen ein Nachzulassungsverfahren durchlaufen. Für die Zulassung durch das BfArM muss der Nachweis über Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit des Präparates erbracht werden. Bei einigen wenigen Arzneimitteln ist dieses bis heute nicht abgeschlossen, daher gelten sie als „fiktiv zugelassen“.
Die vorliegende Liste soll Ihnen einen kurzen Überblick dazu bieten.
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